Benutzer:Anker

From Aktionsbündnis Freiheit statt Angst
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Wer bin ich?

Ich bin Andreas. Ich wohne in Berlin. Weiteres gebe ich gerne auf Anfrage preis. :-)


Aktuelle Aufgaben

Ich arbeite aktiv in der AG Pressearbeit, schreibe Pressemitteilungen und helfe beim Texten. Außerdem erarbeite ich Konzepte für die effiziente Umsetzung von Pressemitteilungen.

Ich möchte das Thema "Verschärfung des Staatsschutzstrafrechts" etablieren und weiter vorantreiben. Dieses Thema liegt mir am Herzen, weil die Gesetzesvorhaben die Gefahr bergen, eine "Gesinnungsjustiz" durch die Hintertür zu etablieren.


Links, die ich nicht vergessen will (und vielleicht ins Haupt-Wiki wandern)

Organisationen

  • Digital Liberty Coalition (Australien): scheint das australische Pendant zum AK Vorrat zu sein. Im Gegensatz zum AK Vorrat mit klarer Struktue, wie die Kontaktseite erahnen lässt.
  • Verband der deutschen Internetwirtschaft eco
  • Gründer des Vereins für Missbrauchsopfer Gegen Internetsperren Mogis


Gesetze und Gesetzesvorhaben


Veranstaltungen

  • SIGINT: 22. bis 24. Mai 2009 in Köln.


Analysen, Studien, etc.


Presse

  • 20.04.2009, Süddeutsche Online: "Anders als bei der RAF" Zitat: "Im Gegensatz zu den Siebzigern wissen die Ermittler heute fast alles über Terrorverdächtige. Der Kampf gegen deutsche Islamisten wird mit großem Aufwand geführt - und bislang auch erfolgreich." Gute Grundlage für die Argumentation gegen zunehmende Überwachung.
  • 06.03.2009, Der Tagesspiegel: "'Wir brauchen das nicht'" Die Berliner Justizsenatorin von der Aue spricht im Interview mit dem Tagesspiegel über ihre Ablehnung des Gesetzes zu Terrorcamps.
  • 06.03.2009, SPIEGEL Online" "'"Das ist reine Symbolpolitik'" Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erklärt im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, warum sie das Gesetz für gefährlich hält.
  • 27.02.2009, Bundesverfassungsgericht: "Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich" (Vorratsdatenspeicherung) Gute Entscheidung. Wichtige Passagen: "So sind insbesondere Übersichtsaufzeichnungen, bei denen eine Speicherung des Versammlungsgeschehens erfolgt, nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Eine Auswertung der Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig. Soweit danach die Daten nicht in Bezug auf einzelne Personen zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der aufgezeichneten Versammlung oder zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren benötigt werden, müssen sie innerhalb von zwei Monaten gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden. Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes, bei denen die Bilder von dem Versammlungsgeschehen ohne Speicherung in eine Einsatzzentrale in Echtzeit übertragen werden, sind dagegen nur zulässig, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind."


Stellungnahmen


Sonstiges


noch kein Bild
Kontakt: ak (at) aktion-fsa (dot) de
Heimatort: Berlin



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